Zumutbare Belastung: Krankheitskosten für Rentner

Berechnung der zumutbaren Belastung

Rentnerhaushalte in Deutschland geben jährlich etwa 5.800 Euro für Gesundheitskosten aus. Das entspricht 12% ihrer Gesamtausgaben. Diese hohe finanzielle Belastung rückt die Berechnung der „zumutbaren Belastung“ in den Mittelpunkt.

Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung individuell. Faktoren sind Einkommen, Kinderzahl und Familienstand. Bis Mai 2017 galt ein dreistufiges Modell mit Prozentsätzen zwischen 1% und 7%.

Seit Juni 2017 gibt es ein neues mehrstufiges Berechnungsmodell. Es erwies sich als notwendig, da das alte Verfahren unzureichend war.

Die neue Methode belastet nur den Teil des Einkommens über den Stufengrenzen höher. Das führt zu einer niedrigeren zumutbaren Belastung. Rentner können dadurch mehr Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.

Was ist die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist ein wichtiger Teil des Einkommensteuerrechts. Sie bestimmt, wie viel ein Steuerzahler selbst tragen muss. Erst danach können außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Höhe hängt von Einkommen, Kinderzahl und Familienstand ab. Das Finanzamt berechnet diese Grenze automatisch. Je höher das Einkommen und je weniger Kinder, desto höher ist die zumutbare Belastung.

Für Einzelveranlagte ohne Kinder liegt sie zwischen 5% und 7% der Einkünfte. Verheiratete ohne Kinder zahlen 4% bis 6%. Familien mit bis zu 2 Kindern haben 2% bis 4%.

Bei 3 oder mehr Kindern sinkt die Eigenbelastung auf 1% bis 2%. Typische Ausgaben sind Krankheitskosten, Zuzahlungen für Medikamente und Kuraufenthalte.

Auch medizinische Hilfsmittel, Pflegeheimkosten für Eltern und Beerdigungskosten zählen dazu. Um zu profitieren, sollten Sie alle Belege sammeln. Wichtig ist, die Grenze der Eigenbelastung zu überschreiten.

Die Berechnung erfolgt stufenweise auf das zu versteuernde Einkommen. Rentner und andere Steuerzahler können Vergünstigungen erhalten. Dies gilt, wenn ihre Aufwendungen die zumutbare Belastung übersteigen.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für Rentner?

Die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für Rentner hängt vom Einkommen ab. Bis 2017 wurde sie pauschal berechnet. Dies führte oft zu hoher Belastung für Rentner.

Seit 2017 gibt es eine neue Berechnungsmethode. Sie führt zu einer niedrigeren zumutbaren Belastung für Rentner. Der Prozentsatz variiert je nach Einkommenshöhe und Kinderzahl.

Die Gesundheitskosten im Alter liegen nun zwischen 1% und 7% des Gesamteinkommens. Dies entlastet Rentner-Haushalte deutlich.

  • Kinderlose Paare, die sich trennen oder heiraten, verwenden den Prozentsatz für Verheiratete (Splittingtarif).
  • Bei einem oder zwei Kindern liegt die zumutbare Belastung zwischen 2% und 4%.
  • Bei drei oder mehr Kindern beträgt sie lediglich 1% bis 2% des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Die neue Methode sorgt für fairere Verteilung der Krankheitskosten. Gute Planung kann die finanzielle Belastung weiter senken. Sonderregelungen wie der Behinderten-Pauschbetrag können dabei helfen.

Berechnung der zumutbaren Belastung vor 2017

Bis Mai 2017 berechnete man die zumutbare Belastung für Krankheitskosten in drei Stufen. Der Prozentsatz hing vom Familienstand und der Kinderzahl ab. Er lag zwischen 1 und 7 Prozent des „Gesamtbetrags der Einkünfte“.

Bei Überschreitung einer Grenze galt der höhere Prozentsatz für den gesamten Betrag. Dies führte oft zu einer überhöhten Belastung für Rentner.

Beispielrechnung nach alter Methode

Stellen wir uns ein Rentnerehepaar ohne Kinder vor. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 60.000 Euro. Nach der alten Methode errechnete sich die zumutbare Belastung so:

  • Gesamtbetrag der Einkünfte: 60.000 Euro
  • Zumutbare Belastung: 4% des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • Zumutbare Belastung = 60.000 Euro x 4% = 2.400 Euro

In diesem Fall wäre eine zumutbare Belastung von 2.400 Euro anzusetzen. Für viele Rentner bedeutete dies eine zu hohe Eigenbelastung.

Neue Berechnungsmethode für die zumutbare Belastung ab 2017

Seit Juni 2017 gilt ein neues Berechnungsverfahren für die zumutbare Belastung. Es basiert auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs. Diese Änderung bringt Vorteile für Rentner mit außergewöhnlichen Belastungen.

Mehrwert der neuen stufenweisen Berechnungsmethode

Die zumutbare Belastung wird jetzt in drei Stufen berechnet. Nur der Teil über dem Stufengrenzbetrag wird mit höherem Prozentsatz belastet. Das führt zu einer niedrigeren zumutbaren Belastung.

Rentner können dadurch mehr außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Die neue Methode bringt also finanzielle Vorteile für viele Betroffene.

Beispielrechnung nach neuer Methode

Stellen wir uns einen Rentner mit 55.000 Euro Einkünften vor. Die neue Methode berechnet die zumutbare Belastung so:

  • Bis 15.340 Euro: 1% = 153,40 Euro
  • Bis 51.130 Euro: 3,5% = 1.263,15 Euro
  • Über 51.130 Euro: 7% = 270 Euro
  • Gesamtzumutbare Belastung: 153,40 + 1.263,15 + 270 = 1.686,55 Euro

Die alte Methode hätte 7% auf 55.000 Euro angewendet. Die neue Berechnung reduziert die zumutbare Belastung deutlich.

Dadurch können Rentner mehr außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung für viele Betroffene.

Auswirkungen der Reform auf Rentner

Die neue Berechnungsmethode für die zumutbare Belastung seit 2017 entlastet Rentner steuerlich. Sie können nun mehr Krankheitskosten absetzen. Das verringert ihre individuelle Steuerlast deutlich.

Nur ein Teil der gesetzlichen Renten ist steuerpflichtig. Jährliche Rentenerhöhungen werden jedoch voll besteuert. Dadurch müssen mehr Rentner Steuererklärungen abgeben.

Zu den absetzbaren Kosten gehören Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen. Auch Zahnersatz, Brillen und Hörgeräte zählen dazu. Orthopädische Einlagen, Gehhilfen und Prothesen sind ebenfalls absetzbar.

Fahrtkosten zu Ärzten können geltend gemacht werden. Unter bestimmten Bedingungen sind sogar frei verkäufliche Medikamente absetzbar.

Die Reform ermöglicht Rentnern, mehr Kosten steuerlich abzusetzen. Das führt zu einer Reduzierung ihrer Steuerlast.

Spezialfall: Behinderten-Pauschbetrag für Rentner

Rentner mit dauerhaften Gesundheitsproblemen können vom Behinderten-Pauschbetrag profitieren. Bei einem Behinderungsgrad von 25 bis 100 Prozent winken steuerliche Vergünstigungen. Der Pauschbetrag kann rückwirkend beantragt werden und die Steuerlast senken.

Beispiele zum Behinderten-Pauschbetrag

Der Behinderten-Pauschbetrag deckt typische, schwer nachweisbare Kosten ab. Er gilt für Behinderungen zwischen 25 und 100 Prozent.

Der Pflege-Pauschbetrag ist für die teilweise unentgeltliche Pflege hilfloser Angehöriger gedacht. Der Unterhaltshöchstbetrag überträgt den Grundfreibetrag bedürftiger Angehöriger auf den Steuerzahler.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird gewährt, wenn ein Ehepartner oder Elternteil im Dienst des Vaterlandes starb.

  • Der Behinderten-Pauschbetrag kann rückwirkend beantragt werden
  • Rentner mit einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 100 Prozent profitieren von steuerlichen Vergünstigungen
  • Der Pauschbetrag deckt typische behinderungsbedingte Kosten ab
  • Weitere Pauschbeträge wie der Pflege-Pauschbetrag oder der Unterhaltshöchstbetrag können ebenfalls relevant sein

Der Behinderten-Pauschbetrag bietet Rentnern eine wichtige steuerliche Entlastung. Er berücksichtigt den individuellen Behinderungsgrad und kann rückwirkend beantragt werden. Dadurch können Rentner ihre Steuerlast spürbar reduzieren.

Außergewöhnliche Belastungen für Rentner

Rentner können verschiedene außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören Kosten für Krankheit, Pflege und Wiederbeschaffung nach Schadensfällen. Letzteres betrifft vor allem Hausrat und Kleidung nach Brand oder Hochwasser.

Diese Kosten müssen existenziell wichtige Bereiche betreffen. Es ist zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz bestand. Öffentliche Beihilfen und Restwerte sind abzuziehen.

Kosten für Wiederbeschaffung nach Schadensfällen

Rentner können Kosten für zerstörten Hausrat als Außergewöhnliche Belastungen Rentner geltend machen. Dies gilt bei unabwendbaren Schadensfällen wie Brand oder Hochwasser. Voraussetzung ist, dass es um Existenzsicherung geht und kein ausreichender Versicherungsschutz bestand.

Öffentliche Wiederbeschaffungskosten nach Schadensfällen und Restwerte müssen abgezogen werden. Die Steuerliche Absetzbarkeit kann Rentner spürbar entlasten.

Handlungsempfehlungen für Rentner

Rentner können ihre Steuerlast auf verschiedene Weise senken. Sie sollten die zumutbare Belastung und den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, wenn möglich. Moderne Steuersoftware bietet zusätzliche Hinweise zu steuersparenden Maßnahmen.

Es lohnt sich, die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung genau zu prüfen. So können Rentner ihre Steueroptimierung im Alter gezielt angehen.

Hier einige praktische Handlungsempfehlungen Rentner:

  • Prüfung, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden kann, wenn das zu versteuernde Einkommen langfristig unter dem Grundfreibetrag liegt.
  • Geltendmachung des Behinderten-Pauschbetrags, sofern eine Behinderung anerkannt ist.
  • Abzug von behinderungsbedingten Aufwendungen wie Fahrtkosten.
  • Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags des Kindes auf den Rentner, wenn das Kind keine eigenen Einkünfte hat.
  • Berücksichtigung der Kosten für ein Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung.
  • Prüfung, ob bestimmte Rentenarten steuerfrei sind und somit nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Durch kluge Steuersparende Maßnahmen können Rentner ihre Steuerbelastung deutlich verringern. Dies verbessert ihre finanzielle Lage im Ruhestand spürbar.

Steuertipps zur Senkung der Steuerlast

Als Rentner können Sie Ihre Steuerlast auf verschiedene Weise reduzieren. Steuersoftware-Produkte bieten wertvolle Hinweise zu Steuersparmöglichkeiten in Ihrer Einkommensteuererklärung. Eine gründliche Auseinandersetzung mit diesen Themen kann Ihre Steueroptimierung verbessern.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Prüfung, ob Sie den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen können
  • Identifizierung und Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, wie Kosten für die Wiederbeschaffung nach Schadensfällen
  • Konzentration der außergewöhnlichen Belastungen auf ein Kalenderjahr, um die Hürde der zumutbaren Belastung zu senken
  • Gezielte Platzierung von Zahlungen um die Jahreswende, um die zumutbare Belastung zu beeinflussen
  • Rechtzeitige Überprüfung vor Jahresende, um den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit die zumutbare Belastung zu reduzieren

Eine kluge Steuerstrategie kann Ihre finanzielle Situation als Rentner deutlich verbessern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu minimieren und mehr von Ihrem Einkommen zu behalten.

Fazit

Rentner können seit 2017 mehr Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Das neue Berechnungsverfahren ermöglicht eine größere Steuerentlastung. Dadurch lässt sich die Steuerlast für Rentner spürbar reduzieren.

Der Behinderten-Pauschbetrag bietet weitere Vorteile für Rentner. Auch die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann genutzt werden. Es lohnt sich, alle steuerlichen Möglichkeiten genau zu prüfen.

Die Neuregelung eröffnet viele Chancen zur Steuerminderung. Mit klugen Entscheidungen können Rentner ihre Steuerzahlungen deutlich senken. Das verbessert ihre finanzielle Lage im Alter erheblich.

Das könnte dich auch interessieren …