Sterbegeld für Rentner: Höhe und Informationen

Rentner-Sterbegeld

In Deutschland gibt es kaum noch gesetzliches Sterbegeld für verstorbene Angehörige. Seit 2004 müssen die meisten Hinterbliebenen die Bestattungskosten selbst bezahlen. Nur wenige Gruppen erhalten noch finanzielle Unterstützung.

Hier erfahren Sie die Höhe des Sterbegeldes für Rentner. Wir zeigen Ihnen die Ausnahmen und Möglichkeiten zur privaten Absicherung.

Früher zahlte die gesetzliche Krankenversicherung ein Sterbegeld an Angehörige. Diese Leistung wurde vor über 15 Jahren abgeschafft. Nun müssen Hinterbliebene die Beerdigungskosten selbst tragen.

Nur bestimmte Gruppen haben noch Anspruch auf staatliches Sterbegeld. Dazu gehören Beamte, Arbeitnehmer mit Sonderleistungen und Opfer von Arbeitsunfällen.

Was ist das Sterbegeld?

Das Sterbegeld ist eine finanzielle Hilfe für Hinterbliebene. Es unterstützt bei Bestattungskostenunterstützung und Hinterbliebenenfinanzierung. Ziel ist eine würdige Bestattung ohne große Sterbegeldleistung für die Familie.

Definition und Zweck des Sterbegeldes

Das Sterbegeld ist eine Geldleistung für eine angemessene Bestattung. Es hilft, die finanzielle Last der Angehörigen zu mindern.

In schwierigen Zeiten greift es den Hinterbliebenen unter die Arme. Es erleichtert die Finanzierung der Bestattungskosten erheblich.

  • Das Sterbegeld dient der Abdeckung der Bestattungskostenunterstützung für den Verstorbenen.
  • Es unterstützt die Hinterbliebenenfinanzierung und soll eine würdige Bestattung ermöglichen.
  • Das Sterbegeld soll die finanzielle Belastung der Angehörigen in dieser schwierigen Zeit Sterbegeldleistung reduzieren.

Gibt es ein gesetzliches Sterbegeld für Rentner?

Bis 2004 gab es Sterbegeld von gesetzlichen Krankenkassen für Hinterbliebene von Rentnern. Diese Leistung wurde dann abgeschafft. Seitdem bekommen Rentner kein staatliches Sterbegeld mehr.

Ausnahmen: Beamte, Öffentlicher Dienst

Einige Berufsgruppen haben noch Anspruch auf gesetzliches Sterbegeld. Dazu gehören Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Beamte erhalten das Doppelte ihrer Dienstbezüge oder des Ruhegehalts.

Die betriebliche Altersvorsorge kann bis zu 8.000 Euro Sterbegeld auszahlen. Das gilt, wenn keine bevorrechtigten Leistungen beim Tod bestehen. Private Unfall- und Lebensversicherungen bieten manchmal vertraglich vereinbartes Sterbegeld.

Für Rentner ohne diese Ausnahmen ist private Sterbevorsorge ratsam. Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorge können Hinterbliebene finanziell entlasten. Sie verhindern, dass Bestattungskosten aus der Rente oder dem Vermögen bezahlt werden müssen.

Wie hoch ist das Sterbegeld bei Rentnern?

Rentner erhalten heute kein klassisches Sterbegeld mehr. Jedoch gibt es andere Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall. Eine wichtige Unterstützung ist das „Sterbevierteljahr“ der Deutschen Rentenversicherung.

Sterbevierteljahr und Witwen-/Witwerrente

Nach dem Tod eines Rentners können Ehe- oder Lebenspartner das „Sterbevierteljahr“ beantragen. Sie erhalten drei Monate lang den monatlichen Rentenanspruch des Verstorbenen.

Danach haben Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Dauer der Partnerschaft ab.

  • Die Witwenrente bzw. Witwerrente beträgt in der Regel 55% der Rente des Verstorbenen.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Hinterbliebenenrente ist eine Ehedauer von mindestens einem Jahr. Bei Lebenspartnerschaften gibt es keine Mindestdauer.
  • Die Auszahlung der Hinterbliebenenrente erfolgt in der Regel ab dem Monat, in dem der Rentner verstorben ist.

Das Sterbevierteljahr und die Witwen-/Witwerrente bieten finanzielle Unterstützung für Angehörige. Sie ersetzen das frühere klassische Sterbegeld.

Sterbegeld bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Sterbegeld bei tödlichen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Es beträgt ein Siebtel der geltenden Bezugsgröße zum Todeszeitpunkt. Die Zahlung erfolgt unabhängig von Arbeitsverdienst oder Bestattungskosten.

2024 können Hinterbliebene etwa 5.000 Euro Sterbegeld erhalten. Diese Unterstützung hilft in schweren Zeiten. Sie ist eine wichtige Leistung der Unfallversicherung.

  • Sterbegeld bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
  • Die Höhe beträgt ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße.
  • Das Sterbegeld wird unabhängig vom Arbeitsverdienst oder den tatsächlichen Bestattungskosten ausgezahlt.

Das Sterbegeld der Unfallversicherung bleibt eine wichtige finanzielle Hilfe. Es unterscheidet sich von der früheren Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bestattungsgeld für Kriegsopfer

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) sieht Bestattungsgeld für Hinterbliebene von Kriegsopfern vor. Dies gilt für Opfer des Ersten oder Zweiten Weltkriegs. Angehörige können binnen vier Jahren einen Antrag beim Versorgungsamt stellen.

Anspruchsvoraussetzungen und Höhe

Die Höhe des Bestattungsgeldes für Kriegsopfer variiert je nach Situation:

  • Wenn der Verstorbene mindestens ein waisenrenten- oder waisenbeihilfeberechtigtes Kind hinterlassen hat, beträgt das Bestattungsgeld 1.958 Euro.
  • In allen anderen Fällen wird ein Bestattungsgeld von 982 Euro gezahlt.

Das Bestattungsgeld dient zur Deckung der Bestattungskosten für Hinterbliebene von Kriegsopfern. Ein rechtzeitiger Antrag beim Versorgungsamt ist erforderlich.

Private Sterbevorsorge als Alternative

Seit 2004 gibt es kein staatliches Sterbegeld mehr. Angehörige müssen nun die Bestattungskosten selbst tragen. Eine private Sterbevorsorge kann die Familie finanziell entlasten.

Es gibt zwei Optionen: die Sterbegeldversicherung und die Bestattungsvorsorge. Beide helfen, für den Todesfall vorzusorgen.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung deckt die Bestattungskosten ab. Man kann sie meist zwischen 40 und 80 Jahren abschließen. Die monatlichen Beiträge liegen oft im mittleren zweistelligen Bereich.

Es ist klug, eine Private Sterbegeldvorsorge früh abzuschließen. Jüngere Menschen zahlen in der Regel niedrigere Raten.

Bestattungsvorsorge

Bei der Bestattungsvorsorge plant und finanziert man die Beerdigung schon zu Lebzeiten. Eine Bestattung in Deutschland kostet durchschnittlich etwa 13.000 Euro.

Laut einer Umfrage unterschätzen 86% der Befragten diese Kosten. Nur 40% sorgen für ihre Bestattung vor.

Beide Optionen helfen, die Familie finanziell zu entlasten. Sie ermöglichen auch, die eigenen Wünsche für die Bestattung festzulegen.

Steuerliche Behandlung von Sterbegeld

Sterbegeld ist für Rentner und Angehörige wichtig. Die steuerliche Behandlung hängt von der Quelle ab. Verschiedene Regelungen gelten je nach Herkunft des Geldes.

Sterbegeld aus betrieblichen Vereinbarungen ist steuerpflichtig. Angehörige müssen es voll versteuern. Auszahlungen aus Sterbegeldversicherungen sind meist steuerfrei.

Das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung variiert nach Region. 2024 beträgt es im Westen 6.060 Euro, im Osten 5.940 Euro. Es ist einkommensteuerfrei, kann aber erbschaftssteuerpflichtig sein.

Für Beamte entspricht das Sterbegeld dem Doppelten der letzten Bezüge. Kindergeld wird nicht berücksichtigt. Angehörige müssen es als sonstigen Bezug versteuern.

Ohne Verwandte gibt es eine steuerfreie Notstandsbeihilfe. Die Besteuerung hängt also von der Quelle ab. Betriebliche Zahlungen sind steuerpflichtig, Versicherungsleistungen meist steuerfrei.

Weitere staatliche Leistungen im Todesfall

Der deutsche Staat bietet verschiedene Hilfen für Hinterbliebene an. Eine davon ist das „Sterbevierteljahr“ der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei erhält der hinterbliebene Partner die Rente des Verstorbenen für drei weitere Monate.

Witwen und Witwer können unter bestimmten Bedingungen eine Hinterbliebenenrente beantragen. Es gibt zwei Arten: die „kleine“ und die „große“ Witwen- oder Witwerrente. Die kleine beträgt 25% der Rente des Verstorbenen, die große bis zu 55%.

  • Die kleine Witwen- oder Witwerrente wird maximal für zwei Jahre gezahlt.
  • Die große Witwen- oder Witwerrente kann bis zu 60% der Rente des Verstorbenen betragen und wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Das Einkommen des Hinterbliebenen wird teilweise auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Geschiedene können in bestimmten Fällen eine Erziehungsrente erhalten. Dies gilt, wenn sie ein gemeinsames Kind des verstorbenen Ex-Partners betreuen.

Fazit

Das gesetzliche Sterbegeld für Rentner gibt es seit 2004 nicht mehr. Der Staat unterstützt Beerdigungskosten nicht direkt. Nur in Sonderfällen wie bei Beamten oder Arbeitsunfällen gibt es staatliche Leistungen.

Eine private Sterbevorsorge ist empfehlenswert, um Bestattungskosten abzusichern. Eine Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge kann die finanzielle Last für Hinterbliebene mindern.

Eine würdevolle Bestattung kann über 7.500 Euro kosten. Private Absicherung ist daher sinnvoll. Sterbegeldversicherungen bieten Auszahlungen zwischen 1.000 und 25.000 Euro.

Sterbekassen sind oft günstiger als Versicherungsgesellschaften. Der beste Zeitpunkt zum Abschluss liegt zwischen 40 und 65 Jahren.

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