Rentner Steuererklärung – was absetzen? | Tipps

Rentner Steuererklärung

Der steuerliche Grundfreibetrag für Rentner ist 2024 gestiegen. Für Ledige beträgt er 11.604 Euro, für Ehepaare 23.208 Euro. Das Existenzminimum bleibt somit steuerfrei.

Übersteigen Ihre Einkünfte diesen Freibetrag, wird Einkommensteuer fällig. Als Rentner sollten Sie daher Ihre Steuervergünstigungen kennen. Nutzen Sie diese richtig in der Steuererklärung.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast als Rentner senken können. Wir zeigen Ihnen, welche Posten Sie absetzen können. Dazu gehören Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Grundfreibetrag für Rentner

Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Teil des Einkommens. 2024 beträgt er 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete. Bei höherem Einkommen fällt Einkommensteuer an.

Obergrenze für steuerfreies Existenzminimum

Zum Grundfreibetrag kommen weitere steuerfreie Freibeträge hinzu. Diese bilden das steuerfreie Existenzminimum.

Dazu gehören die Werbungskostenpauschale von 102 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Rentner können so bis zu 11.842 Euro im Jahr 2024 steuerfrei erhalten.

Ledige und Verheiratete haben unterschiedliche Freibeträge

Verheiratete profitieren von einem höheren Grundfreibetrag als Ledige. Er beträgt 23.208 Euro für Ehepaare, aber nur 11.604 Euro für Singles.

Diese Regelung soll die Steuerlast für Verheiratete reduzieren. Sie sorgt für eine gerechtere Verteilung der Steuern.

Werbungskosten von der Rente absetzen

Rentner können Werbungskosten auf zwei Arten absetzen. Das Finanzamt zieht automatisch 102 Euro von den steuerpflichtigen Jahreseinnahmen ab. Alternativ können Rentner ihre tatsächlichen Kosten geltend machen.

Dafür müssen sie Belege sammeln und diese in der Anlage R eintragen. Dies lohnt sich, wenn die Kosten den Pauschbetrag übersteigen.

Pauschbetrag von 102 Euro gilt automatisch

Der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner beträgt 102 Euro pro Jahr. Das ist weniger als die 1.230 Euro für Arbeitnehmer. Bei höheren tatsächlichen Kosten lohnt sich der Einzelnachweis.

Steuerberatungskosten, Gewerkschaftsbeiträge und mehr sind absetzbar

  • Kosten für Rentenantrag, Kreditzinsen und Kontoführungsgebühren
  • Gewerkschaftsbeiträge, Beratungskosten in Steuer- und Rentenfragen
  • Aufwendungen für Steuersoftware und Fachliteratur mit Rentenbezug

Ehepaare in Rente erhalten jeweils 102 Euro Werbungskostenpauschbetrag. Der Einzelnachweis lohnt sich bei Ausgaben in mindestens drei dieser Bereiche.

Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge und Gewinne

Ab 64 Jahren können Rentner einen besonderen Steuervorteil nutzen: den Altersentlastungsbetrag. Er macht bestimmte Einkünfte wie Kapitalerträge und Gewinne teilweise steuerfrei. Das hilft, im Alter Geld zu sparen.

2024 beträgt der Altersentlastungsbetrag 13,2 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal 627 Euro. Diese Werte sinken jährlich, da der Freibetrag schrittweise abgebaut wird.

  • Sie müssen 2024 mindestens 64 Jahre alt sein.
  • Bei Lohneinkünften wird er automatisch berücksichtigt. Für Kapitalerträge und Gewinne muss man ihn beantragen.
  • Paare können den Betrag nicht verdoppeln. Eine Umverteilung der Einkünfte kann sinnvoll sein.

Erkundigen Sie sich früh über die Einzelheiten des Altersentlastungsbetrags. So können Sie Ihre Steuern bestmöglich optimieren.

Rentner Steuererklärung – was absetzen?

Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Als Rentner können Sie Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Das gilt für gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherungen. Diese Beiträge sind wichtig für Ihre Rentensteuererklärung.

Prüfen Sie Ihren Rentenbescheid für genaue Angaben zu absetzbaren Beiträgen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle möglichen Vorteile nutzen.

Spenden und Kirchensteuer als Sonderausgaben

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind steuerlich absetzbar. Auch die Kirchensteuer können Sie als Sonderausgabe geltend machen. Beides verringert Ihre zu versteuernden Einkünfte.

Bewahren Sie alle Belege für Spenden sorgfältig auf. Auch den Nachweis der Kirchensteuer sollten Sie griffbereit haben. Diese Dokumente brauchen Sie für Ihre Steuererklärung.

Außergewöhnliche Krankheitskosten geltend machen

Rentner können Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend machen. Diese „Außergewöhnlichen Belastungen“ umfassen verschiedene Ausgaben. Dazu gehören Rezept-Zuzahlungen, Fahrtkosten zum Arzt und Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel.

Zumutbare Belastung wird berücksichtigt

Es gibt eine „zumutbare Belastung“, die Sie selbst tragen müssen. Diese hängt von Ihren Einkünften, Familienstand und Kinderanzahl ab. Nur Kosten über dieser Grenze sind steuerlich absetzbar.

Medizinische Hilfsmittel, Fahrtkosten zum Arzt und mehr

  • Kosten für Medikamente, Brillen, Hörgeräte und Krankengymnastik können Sie geltend machen, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
  • Auch Fahrtkosten im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen sind absetzbar – mit 30 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem PKW.
  • Darüber hinaus können Sie Aufwendungen für den Pflegeheim-Aufenthalt oder Kosten einer Kur als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

Sammeln Sie Belege für alle Ihre Ausgaben. Diese brauchen Sie für die Steuererklärung. Mit diesen Nachweisen können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken.

Pauschbeträge für Behinderte und Pflegebedürftige

Behinderte oder pflegebedürftige Menschen können in der Steuererklärung Pauschbeträge nutzen. Diese ersetzen den Nachweis einzelner Ausgaben. So wird die Steuererklärung deutlich einfacher.

Pauschbetrag nach Grad der Behinderung

Der Behinderten-Pauschbetrag hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Ein höherer GdB führt zu einem höheren Pauschbetrag.

  • GdB 20: 384 Euro
  • GdB 30: 620 Euro
  • GdB 40: 860 Euro
  • GdB 50: 1.140 Euro
  • GdB 60: 1.440 Euro
  • GdB 70: 1.780 Euro
  • GdB 80: 2.120 Euro
  • GdB 90: 2.460 Euro
  • GdB 100: 2.840 Euro

Pflege-Pauschbetrag für Angehörige

Angehörige, die regelmäßig Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 versorgen, erhalten einen Pflege-Pauschbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad.

Der Betrag reicht von 600 Euro für Pflegegrad 2 bis zu 1.800 Euro. Letzteres gilt für Pflegegrad 4 oder 5 und bestimmte Behinderungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Als Rentner können Sie von Steuervergünstigungen profitieren. Diese gelten für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu senken.

Für haushaltsnahe Tätigkeiten gibt es Steuervorteile. Dazu zählen Waschen, Putzen, Kochen oder Gartenarbeit. Der Fiskus gewährt 20 Prozent Ermäßigung auf die Lohnkosten, maximal 4.000 Euro jährlich.

Auch Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar. Dies gilt für Renovierungen, Instandsetzungen oder Erhaltungsmaßnahmen. Hier beträgt die Förderung 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

Bewahren Sie alle Rechnungen und Überweisungsbelege auf. Diese müssen Sie beim Finanzamt einreichen. So nutzen Sie die Steuervorteile optimal aus.

Tipps zu Kapitalerträgen und Freistellungsaufträgen

Rentner sollten ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Rückerstattung der Kapitalertragsteuer möglich ist. Der Altersentlastungsbetrag wird nur über die Steuererklärung berücksichtigt.

Achten Sie auf die Höhe Ihrer Freistellungsaufträge. Ledige haben einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Für Eheleute gilt ein Betrag von 2.000 Euro.

Geben Sie Ihre Kapitalerträge korrekt in der Steuererklärung an. Bei einem Grenzsteuersatz unter 25 Prozent lohnt sich die Versteuerung über die Einkommensteuer. So können Sie möglicherweise Kapitalertragsteuer zurückerhalten.

Wie Rentner die Steuererklärung einfach erledigen

Die jährliche Steuererklärung ist für viele Rentner eine Herausforderung. Eine gute Steuersoftware oder Steuer-App kann hier helfen. Diese Tools erleichtern den Prozess erheblich.

Steuersoftware für Rentner

Für die meisten Fälle reicht die Steuersoftware Tax 2024 aus. Sie führt schrittweise durch die Steuererklärung für Rentner. Dabei werden alle wichtigen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt.

Steuer-Apps für Rentner

Bei einfachen Steuerfällen eignen sich Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix. Diese Apps sind leicht zu bedienen. Sie machen die Steuererklärung für Rentner wesentlich einfacher.

Mit der richtigen digitalen Hilfe geht die Steuererklärung für Rentner schnell und einfach. So sparen Sie Zeit und Nerven. Gleichzeitig können Sie Ihre steuerlichen Rückerstattungen maximieren.

Fazit

Rentner haben 2024 viele Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Sie können Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der Grundfreibetrag für Einzelveranlagung beträgt 11.604 Euro, für Zusammenveranlagung 23.208 Euro.

Rentner, die bis 2005 in Rente gingen, haben einen steuerfreien Rentenanteil von 50%. Dieser Anteil wird jährlich reduziert. Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören Gebühren für Rentenberater und Rechtsberatung.

Auch Steuerberatungskosten und Gewerkschaftsbeiträge sind absetzbar. Rentner können Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend machen. Die Ausgaben für Versicherungen sind bei 1.900 Euro gedeckelt.

Mit der richtigen Software lässt sich die Steuererklärung einfach erledigen. Zusammenfassend bietet das Steuerrecht für Rentner zahlreiche Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast zu optimieren.

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