Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch? | Überblick

Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch?

Stellen Sie sich vor: 42% aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden 2020 abgelehnt. Diese überraschende Zahl zeigt, wie wichtig es ist, die Voraussetzungen für den Anspruch auf diese gesetzliche Rente genau zu kennen.

In Deutschland beziehen etwa 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Diese Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützt Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente: die volle und die teilweise. Der Unterschied liegt in der noch möglichen täglichen Arbeitszeit. Bei voller Erwerbsminderung kann man weniger als drei Stunden täglich arbeiten, bei teilweiser zwischen drei und unter sechs Stunden.

Ab 2024 gelten neue Regeln für den Hinzuverdienst. Für die volle Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro, für die teilweise bei 37.117,50 Euro jährlich. Zudem können Betroffene sechs Monate lang ohne Einschränkungen arbeiten, um ihre Arbeitsfähigkeit zu testen.

Inhaltsverzeichnis

Definition der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Sozialleistung in Deutschland. Sie unterstützt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Seit 2001 ersetzt sie die frühere Berufsunfähigkeitsrente für die meisten Versicherten.

Volle Erwerbsminderungsrente

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Diese Einschränkung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern. 2021 betrug die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente für Neurentner 917 Euro monatlich.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt für Menschen, die 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig sind. Für Versicherte, die vor 1961 geboren wurden, gelten besondere Regeln. Sie können diese Rente erhalten, wenn sie in ihrem Beruf weniger als 6 Stunden arbeiten können.

Unterschied zur Berufsunfähigkeitsrente

Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeitsrente. Letztere bezieht sich auf den erlernten Beruf. Die Erwerbsminderungsrente betrachtet dagegen die Arbeitsfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt. Die Berufsunfähigkeitsrente gilt nur noch für Personen, die vor 1961 geboren wurden.

Rentenart Arbeitsfähigkeit Durchschnittliche Höhe (2021)
Volle Erwerbsminderungsrente Weniger als 3 Stunden täglich 917 Euro monatlich
Teilweise Erwerbsminderungsrente 3 bis unter 6 Stunden täglich Abhängig vom individuellen Fall

Voraussetzungen für den Anspruch

Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind klar definiert. Versicherte müssen eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen. Dies wird auch als Wartezeit bezeichnet. Zudem gilt es, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten nachzuweisen.

Ausnahmen von diesen Regelungen gibt es bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Wehrdienst- bzw. Zivildienstbeschädigungen. In solchen Fällen können die Anspruchsvoraussetzungen auch ohne die genannten Zeiten erfüllt sein.

Statistiken zeigen, dass etwa jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Häufig liegt dies an nicht erfüllten gesundheitlichen Voraussetzungen. Im Jahr 2023 waren psychische und neurologische Erkrankungen die häufigsten Ursachen für eine Erwerbsminderungsrente, gefolgt von Krebserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Interessant ist, dass Frauen im Durchschnitt etwas häufiger eine Erwerbsminderungsrente erhalten als Männer. Bei orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen erhalten beide Geschlechter zu über einem Drittel eine stationäre medizinische Rehabilitation. Der Anteil von Frauen bei psychosomatischen Indikationen in der Rehabilitation ist höher als bei Männern.

Aktuell beziehen rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche monatliche Zahlung für eine volle Erwerbsminderungsrente lag 2021 bei 917 Euro, für eine teilweise Erwerbsminderung bei etwa 524 Euro monatlich.

Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch?

Die Erwerbsminderungsrente bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Im Jahr 2024 müssen etwa 170.000 Menschen in Deutschland vorzeitig ihren Job beenden und haben Anspruch auf diese Leistung.

Gesundheitliche Kriterien

Anspruch haben Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei die Arbeitsfähigkeit genau. Fast jeder zweite Antrag wird abgelehnt.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Für den Anspruch müssen bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sein. In den letzten fünf Jahren vor Antragstellung sind mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge erforderlich. Diese Regelung sichert, dass nur Personen mit ausreichenden Beitragszeiten die Rente erhalten.

Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen

Es gibt Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Auch für vor 1961 Geborene gelten besondere Bestimmungen bezüglich der Berufsunfähigkeit. Diese Sonderregelungen berücksichtigen die spezifischen Bedürfnisse dieser Gruppen.

Kriterium Volle Erwerbsminderung Teilweise Erwerbsminderung
Arbeitsfähigkeit pro Tag Weniger als 3 Stunden 3 bis unter 6 Stunden
Durchschnittliche Rentenhöhe (2024) 933 Euro Individuell berechnet
Hinzuverdienstgrenze pro Jahr 35.647,50 Euro 17.823,75 Euro

Die Erwerbsminderungsrente bietet eine wichtige Absicherung. Allerdings reicht sie oft nicht zum Leben aus. Eine private Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, um finanzielle Lücken zu schließen.

Beantragung der Erwerbsminderungsrente

Der Rentenantrag für die Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiger Schritt für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll arbeiten können. Das Antragsverfahren beginnt beim zuständigen Rentenversicherungsträger und erfordert sorgfältige Vorbereitung.

Jährlich stellen etwa 350.000 Menschen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Um den Prozess zu starten, müssen Antragsteller bestimmte erforderliche Unterlagen einreichen:

  • Ärztliche Befunde und Gutachten
  • Nachweise über Versicherungszeiten
  • Persönliche Dokumente wie Personalausweis und Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweise der letzten Jahre

Es ist ratsam, den Rentenantrag frühzeitig zu stellen, idealerweise nach Ausschöpfung des Krankengeldes. Beachten Sie, dass für den Anspruch mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vor Eintritt der Erwerbsminderung nötig sind. Zudem müssen in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sein.

Antragsvoraussetzung Details
Mindestversicherungszeit 5 Jahre
Pflichtbeiträge in letzten 5 Jahren 3 Jahre
Durchschnittliche Rentenhöhe (2022) 950 Euro monatlich

Das Antragsverfahren kann komplex sein. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Sie unterstützen Sie bei der korrekten Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und erklären die nächsten Schritte im Prozess.

Begutachtungsprozess durch die Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung führt eine gründliche medizinische Begutachtung durch, um über Anträge auf Erwerbsminderungsrente zu entscheiden. Dieser Prozess umfasst verschiedene Schritte und Kriterien.

Ärztliche Unterlagen und Gutachten

Für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit werden umfangreiche ärztliche Unterlagen und Gutachten herangezogen. Die Rentenversicherung legt großen Wert auf standardisierte und transparente Bewertungskriterien. Seit 2007 werden die Leitlinien zur sozialmedizinischen Begutachtung kontinuierlich überarbeitet und mit allen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern abgestimmt.

Prüfung der Arbeitsfähigkeit

Die Arbeitsfähigkeitsprüfung bewertet, wie viele Stunden pro Tag der Antragsteller noch arbeiten kann. Diese Einschätzung ist entscheidend für die Art der möglichen Erwerbsminderungsrente. Die Qualität der Gutachten wird durch ein Peer-Review-Verfahren sichergestellt, das Kriterien wie Verständlichkeit, Vollständigkeit und medizinisch-wissenschaftliche Grundlagen berücksichtigt.

Reha-Maßnahmen vor Rentenbezug

Die Rentenversicherung folgt dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente wird geprüft, ob Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können. Für Rehabilitations-Formblattgutachten gibt es ein Grundhonorar, das Aktenstudium und Untersuchungsbefund umfasst.

Aspekt der Begutachtung Beschreibung
Qualitätssicherung Peer-Review-Verfahren mit Ampelbewertung
Leitlinien Einheitliche Kriterien für Leistungsfähigkeitsbeurteilung
Vergütung Pauschalen für Gutachten und Befundberichte

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Rentenberechnung für die Erwerbsminderungsrente basiert auf den erworbenen Entgeltpunkten und der Zurechnungszeit. Im Jahr 2024 zeigt sich eine positive Entwicklung bei der durchschnittlichen Rentenhöhe.

Laut aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente für Neurentner 2023 bei 1.001 Euro. Dabei gibt es Unterschiede zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente:

Art der Erwerbsminderungsrente Durchschnittliche Höhe Anteil der Empfänger
Volle Erwerbsminderungsrente 1.059 Euro 88%
Teilweise Erwerbsminderungsrente 593 Euro 12%

Interessant ist auch der Geschlechtervergleich: Männer erhielten im Durchschnitt 1.042 Euro, während Frauen 965 Euro bezogen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, um den Einkommensausfall vollständig zu kompensieren.

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass seit 2023 höhere Hinzuverdienstgrenzen gelten. Bei voller Erwerbsminderungsrente lag diese 2024 bei 18.558,75 Euro jährlich. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Grenze individuell berechnet, beträgt aber mindestens 37.117,50 Euro pro Jahr.

Zurechnungszeit und ihre Bedeutung

Die Zurechnungszeit spielt eine wichtige Rolle bei der Rentenberechnung für Erwerbsgeminderte. Sie berücksichtigt die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem regulären Renteneintritt.

Berechnung der Zurechnungszeit

Seit 2019 wird die Zurechnungszeit schrittweise angehoben. Aktuell liegt sie bei 65 Jahren und 8 Monaten. Bis 2031 soll sie auf das 67. Lebensjahr steigen. Für die Rentenberechnung wird angenommen, dass der Versicherte mit seinem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zu diesem Alter weitergearbeitet hätte.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe

Die Zurechnungszeit erhöht die Rentenhöhe und gleicht Nachteile durch den vorzeitigen Renteneintritt aus. Für Bestandsrentner gelten je nach Rentenbeginn unterschiedliche Zurechnungszeiten:

Rentenbeginn Zurechnungszeit
Ab 1. Januar 2018 62 Jahre und 3 Monate
1. Juli 2014 – 31. Dezember 2017 62 Jahre
Vor 1. Juli 2014 60 Jahre

Trotz dieser Verbesserungen bleiben Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten bestehen. Der maximale Abschlag beträgt 10,8 Prozent. Die verlängerte Zurechnungszeit wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe aus, indem sie zusätzliche Beitragszeiten berücksichtigt.

Befristung und Überprüfung der Erwerbsminderungsrente

Die befristete Rente ist bei Erwerbsminderung die Regel. Zunächst wird sie für maximal drei Jahre gewährt. Danach kann sie bis zu neun Jahre verlängert werden. Eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit erfolgt regelmäßig.

Eine Dauerrente gibt es, wenn sich der Gesundheitszustand voraussichtlich nicht bessert. Das trifft auf etwa 20% der Neurentner zu. Bei anhaltender Erwerbsminderung nach neun Jahren wird ebenfalls eine unbefristete Rente bewilligt.

Die Rentenversicherung prüft genau, ob eine Besserung möglich ist. Über 40% der Anträge werden abgelehnt. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen Rente.

Art der Rente Befristung Hinzuverdienstgrenze pro Jahr
Volle Erwerbsminderungsrente Bis zu 9 Jahre 6.300 €
Teilweise Erwerbsminderungsrente Bis zu 9 Jahre 14.798,70 €
Dauerrente Unbefristet Je nach Art der Rente

Ab Juli 2018 gilt: Erst mit 65 Jahren gibt es die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente. Pro Monat früherer Bezug sinkt die Rente um 0,3%. Der maximale Abschlag beträgt 10,8%.

Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der Rente

Die Erwerbsminderungsrente bietet Betroffenen finanzielle Unterstützung. Doch viele fragen sich, ob sie neben der Rente noch etwas dazuverdienen können. Seit 2023 gelten neue Regelungen für den Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten.

Grenzen für volle Erwerbsminderungsrente

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie im Jahr 2024 bis zu 18.558,75 Euro hinzuverdienen. Diese Einkommensgrenze wird jährlich angepasst. Zu beachten ist, dass verschiedene Einkommensarten wie Löhne und Übergangsgelder als Hinzuverdienst zählen.

Grenzen für teilweise Erwerbsminderungsrente

Für Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gilt 2024 eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 37.117,50 Euro pro Jahr. Der genaue Betrag wird individuell von der Rentenversicherung berechnet. Auch hier werden verschiedene Einkommensarten berücksichtigt.

Auswirkungen von Überschreitungen

Überschreiten Sie die Einkommensgrenzen, kann dies zu einer Rentenkürzung führen. Im Extremfall kann die Rente sogar ganz ruhen. Es ist wichtig, dass Ihre Arbeit im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens bleibt.

Rentenart Hinzuverdienstgrenze 2024 Besonderheiten
Volle Erwerbsminderungsrente 18.558,75 € Jährliche Anpassung
Teilweise Erwerbsminderungsrente Mind. 37.117,50 € Individuelle Berechnung

Beachten Sie, dass zusätzliches Einkommen auch Auswirkungen auf Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge haben kann. Informieren Sie sich gründlich über die aktuellen Regelungen, um Ihre Rente optimal zu nutzen.

Verbesserungen für Bestandsrentner ab 2024

Ab Juli 2024 erwartet Bestandsrentner eine erfreuliche Rentenerhöhung. Etwa drei Millionen Renten profitieren von diesem Rentenzuschlag. Die Verbesserungen für Bestandsrentner betreffen Erwerbsminderungsrenten mit Beginn zwischen 2001 und 2018.

Der Rentenzuschlag staffelt sich wie folgt:

  • 7,5% für Renten von Januar 2001 bis Juni 2014
  • 4,5% für Renten von Juli 2014 bis Dezember 2018

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Situation von rund 1,8 Millionen Menschen zu verbessern, die bisher nicht von früheren Rentenerhöhungen profitierten. Die Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antrag.

  1. Juli 2024 bis November 2025: Erste Auszahlungsphase
  2. Ab Dezember 2025: Reguläre monatliche Auszahlung mit der Rente

Diese Rentenerhöhung betrifft nicht nur Erwerbsminderungsrenten, sondern auch Alters-, Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten aus den genannten Zeiträumen. Betroffene erhalten im Juli 2024 einen Bescheid über ihren individuellen Zuschlag.

Rentenbeginn Zuschlag Auszahlungsbeginn
01/2001 – 06/2014 7,5% Juli 2024
07/2014 – 12/2018 4,5% Juli 2024

Diese Verbesserungen für Bestandsrentner sind ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut, da etwa 40% der Haushalte mit Erwerbsminderungsrente als armutsgefährdet gelten.

Probearbeit und Wiedereingliederung

Ab 2024 gibt es neue Regelungen für Erwerbsminderungsrentner zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Diese ermöglichen eine Probearbeit ohne Verlust des Rentenanspruchs.

Regelungen zur Probearbeit

Erwerbsminderungsrentner können nun für sechs Monate unbegrenzt arbeiten, ohne ihre Rente zu gefährden. Diese Probearbeit dient der Erprobung der Arbeitsfähigkeit. Die Dauer kann im Einzelfall angepasst werden. Eine Absprache mit Arzt und Rentenversicherung ist wichtig.

Auswirkungen auf den Rentenanspruch

Der Rentenanspruch bleibt während der Probezeit erhalten. Bei erfolgreicher Wiedereingliederung prüft die Rentenversicherung den künftigen Bedarf. Es gibt keine rückwirkenden Forderungen. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten weiterhin: 18.558,75 Euro bei voller und mindestens 37.117,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderungsrente.

Diese neuen Regelungen verbessern die Chancen für eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Sie ermöglichen einen Arbeitsversuch ohne Risiko des Rentenverlusts. Betroffene können so ihre Leistungsfähigkeit testen und schrittweise wieder ins Berufsleben einsteigen.

Kombination mit anderen Sozialleistungen

Die Erwerbsminderungsrente lässt sich mit verschiedenen Sozialleistungen kombinieren. Bei geringer Rente können Betroffene ergänzend Grundsicherung beantragen. Diese Unterstützung sichert den notwendigen Lebensunterhalt ab.

Vor der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente sollte der Bezug von Krankengeld ausgeschöpft werden. Das Krankengeld dient als Überbrückung bis zur Rentenzahlung und kann die finanzielle Situation stabilisieren.

Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Bezug von Arbeitslosengeld neben der Erwerbsminderungsrente möglich. Dies gilt insbesondere für Personen mit teilweiser Erwerbsminderung.

Die Kombination verschiedener Leistungen kann komplex sein. Eine individuelle Beratung beim Sozialamt oder der Rentenversicherung ist empfehlenswert, um die optimale Unterstützung zu erhalten.

Sozialleistung Kombinierbar mit EM-Rente Besonderheiten
Grundsicherung Ja Bei zu geringer Rente
Krankengeld Nein Vor EM-Rente ausschöpfen
Arbeitslosengeld Bedingt Bei teilweiser Erwerbsminderung

Ab 2024 gelten neue Regelbedarfsstufen für die Grundsicherung. Alleinstehende erhalten 563 Euro monatlich. Die genaue Höhe der Leistungen hängt von der individuellen Situation ab.

Rechtsmittel bei Ablehnung des Antrags

Wenn Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, haben Sie Möglichkeiten, sich zu wehren. Etwa jeder zweite Antrag wird derzeit von der Rentenversicherung abgelehnt. Oft liegt dies an Fehleinschätzungen oder unvollständigen Berücksichtigungen wichtiger Faktoren.

Der erste Schritt ist der Widerspruch. Sie haben einen Monat Zeit, diesen einzureichen, nachdem Sie den ablehnenden Bescheid erhalten haben. Leben Sie im Ausland, verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. Für die detaillierte Begründung und das Sammeln relevanter Unterlagen setzt die Rentenversicherung eine Frist von zwei Wochen.

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Diese muss innerhalb eines Monats nach der Widerspruchsablehnung eingereicht werden. Die Klageschrift sollte Ihre persönlichen Daten, eine ausführliche Begründung und aussagekräftige Unterlagen enthalten.

Vor dem Sozialgericht benötigen Sie keinen Anwalt. Gewinnen Sie den Prozess, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung. Bedenken Sie jedoch mögliche finanzielle Risiken, besonders wenn Ihre Ansprüche gegenüber Krankenkasse oder Arbeitsagentur erschöpft sind.

Sollte das Gerichtsurteil negativ ausfallen, können Sie innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Beachten Sie, dass die Rentenversicherung im Sozialrecht einen gewissen Ermessensspielraum hat.

Fazit

Die Erwerbsminderungsrente bietet eine wichtige Absicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Ab 2024 gibt es erfreuliche Verbesserungen für Bestandsrentner. Trotzdem reicht die durchschnittliche Rente von 950 Euro oft nicht für einen komfortablen Lebensstil.

Die Vorsorge durch eine Erwerbsminderungsrente ist zentral. Etwa jeder dritte Arbeiter scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die Beantragung erfordert Ausdauer, da 2022 nur die Hälfte der Anträge bewilligt wurde. Eine fünfjährige Versicherungszeit ist Voraussetzung. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden 2023 deutlich angehoben.

Eine zusätzliche private Absicherung kann die finanzielle Lage verbessern. Die Erwerbsminderungsrente allein ersetzt oft nicht das frühere Einkommen. Eine gründliche Planung der Altersvorsorge ist ratsam. So können Betroffene trotz gesundheitlicher Einschränkungen finanziell abgesichert in die Zukunft blicken.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente?

Die volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 3 Stunden täglich gesunken ist. Die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt für Personen, die 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten können.

Wie unterscheidet sich die Erwerbsminderungsrente von der Berufsunfähigkeitsrente?

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente, die sich auf den erlernten Beruf bezieht, berücksichtigt die Erwerbsminderungsrente die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben?

Für den Anspruch müssen Versicherte eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Ausnahmen gelten bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigungen.

Wer hat aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Anspruch haben Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können.

Wie wird die Erwerbsminderungsrente beantragt?

Die Erwerbsminderungsrente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Erforderlich sind ärztliche Unterlagen und Nachweise über die Versicherungszeiten. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, idealerweise nach Ausschöpfung des Krankengeldes.

Wie läuft der Begutachtungsprozess durch die Rentenversicherung ab?

Die Rentenversicherung prüft anhand ärztlicher Unterlagen und Gutachten die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“, d.h. es wird zunächst geprüft, ob durch Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Die Arbeitsfähigkeit wird in Stunden pro Tag bewertet.

Wie wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente basiert auf den bisher erreichten Entgeltpunkten und der Zurechnungszeit. Die durchschnittliche EM-Rente lag 2020 bei 986 Euro brutto. Die volle Erwerbsminderungsrente ist doppelt so hoch wie die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Was ist die Zurechnungszeit und welche Auswirkungen hat sie?

Die Zurechnungszeit berücksichtigt die Zeit von der Erwerbsminderung bis zum regulären Renteneintritt. Sie wird so berechnet, als hätte der Versicherte mit seinem bisherigen Durchschnittseinkommen weitergearbeitet. Dies erhöht die Rentenhöhe und gleicht Nachteile durch den vorzeitigen Renteneintritt aus.

Wird die Erwerbsminderungsrente befristet?

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet für maximal drei Jahre bewilligt. Danach erfolgt eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. Bei anhaltender Erwerbsminderung kann die Rente verlängert oder in eine Dauerrente umgewandelt werden. Die Befristung entfällt, wenn eine Besserung des Gesundheitszustands unwahrscheinlich ist.

Gibt es Hinzuverdienstgrenzen neben der Erwerbsminderungsrente?

Ja, seit 2023 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen: Bei voller Erwerbsminderungsrente 18.558,75 Euro (2024), bei teilweiser 37.117,50 Euro (2024). Überschreitungen können zur Rentenkürzung oder zum Ruhen der Rente führen. Die Arbeit muss im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erfolgen.

Welche Verbesserungen gibt es für Bestandsrentner ab 2024?

Ab Juli 2024 erhalten Bestandsrentner mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 einen Zuschlag: 7,5% für Renten von 2001 bis 30.06.2014, 4,5% für Renten vom 01.07.2014 bis 31.12.2018. Dies betrifft etwa 3 Millionen Renten und wird automatisch ohne Antrag gewährt.

Gibt es Regelungen zur Probearbeit und Wiedereingliederung?

Seit 2024 können Erwerbsminderungsrentner für sechs Monate unbegrenzt arbeiten, ohne den Rentenanspruch zu verlieren. Dies ermöglicht eine Erprobung der Arbeitsfähigkeit. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten weiterhin. Nach der Probezeit muss über die weitere Beschäftigung entschieden werden.

Kann die Erwerbsminderungsrente mit anderen Sozialleistungen kombiniert werden?

Die Erwerbsminderungsrente kann mit anderen Sozialleistungen kombiniert werden. Bei zu geringer Rente kann ergänzend Grundsicherung beantragt werden. Der Bezug von Krankengeld sollte vor Antragstellung auf EM-Rente ausgeschöpft werden. Arbeitslosengeld kann unter bestimmten Bedingungen neben der Rente bezogen werden.

Welche Rechtsmittel gibt es bei Ablehnung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente?

Bei Ablehnung des Rentenantrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wird dieser abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Das Sozialgericht kann unabhängige Gutachter einsetzen. 2020 wurden 42% der Anträge abgelehnt, was die Bedeutung von Rechtsmitteln unterstreicht.

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