Rente nach der Scheidung: Ihre Rechte und Ansprüche

Rente nach der Scheidung

Wussten Sie, dass mehr als jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird? Diese überraschende Statistik unterstreicht die Bedeutung des Versorgungsausgleichs für viele Paare. Der Versorgungsausgleich regelt die faire Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche bei einer Scheidung.

Im Jahr 2024 steht die Alterssicherung nach der Trennung mehr denn je im Fokus. Der Wert eines Rentenpunkts ist auf 39,32 Euro gestiegen, was die finanziellen Folgen einer Scheidung für die Rente deutlich macht. Das Rentensplitting sorgt dafür, dass beide Partner eine gerechte Chance auf eine stabile Altersvorsorge haben.

Das Familiengericht entscheidet über den Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens, ohne dass Sie einen extra Antrag stellen müssen. Diese Regelung gilt seit 2009 und betrifft alle Arten von Rentenansprüchen, die während der Ehe erworben wurden. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre Rechte und Ansprüche werfen.

Inhaltsverzeichnis

Einführung in den Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich spielt eine wichtige Rolle bei der Scheidung in Deutschland. Er regelt die gerechte Aufteilung der Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden. Das Familiengericht entscheidet über den Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens.

Definition des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern auf. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und Beamtenversorgung.

Gesetzliche Grundlagen

Seit 1977 ist der Versorgungsausgleich gesetzlich verankert und wurde 2009 grundlegend reformiert. Die Regelungen finden sich im Versorgungsausgleichsgesetz. Für die Durchführung ist in der Regel eine Ehedauer von mindestens drei Jahren erforderlich.

Ziele des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich zielt darauf ab, beide Partner im Alter finanziell abzusichern. Er soll Ungerechtigkeiten aufgrund der familiären Aufgabenverteilung während der Ehe ausgleichen. Besonders wichtig ist dies für Partner, die sich um Kinder oder Haushalt gekümmert und dadurch weniger eigene Rentenansprüche erworben haben.

Ehepartner können in einem Ehevertrag auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dies ist sogar noch während des Scheidungsverfahrens möglich. Bei kurzen Ehen unter drei Jahren wird der Ausgleich nur auf Antrag durchgeführt.

Ablauf des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung

Das Scheidungsverfahren in Deutschland umfasst den wichtigen Schritt des Versorgungsausgleichs. Dieser Prozess wird automatisch vom Familiergericht eingeleitet, sobald die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Der Versorgungsausgleich soll eine gerechte Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche sicherstellen.

Das Familiengericht fordert zunächst Auskünfte von allen relevanten Rentenversicherungsträgern an. Diese Informationen betreffen die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner. Anschließend berechnet das Gericht die Aufteilung dieser Ansprüche.

Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich wird im Scheidungsurteil festgehalten. Nach der Rechtskraft des Urteils setzen die Rentenversicherungsträger den Beschluss um. Sie informieren beide Ehepartner über die Auswirkungen auf ihre jeweiligen Rentenkonten.

Schritt Verantwortliche Stelle Aktion
1 Familiengericht Einleitung des Versorgungsausgleichs
2 Rentenversicherungsträger Bereitstellung von Auskünften
3 Familiengericht Berechnung und Entscheidung
4 Rentenversicherungsträger Umsetzung und Information

Es ist wichtig zu beachten, dass seit 2009 ein reformiertes Recht für den Versorgungsausgleich gilt. Dieses bezieht verschiedene Arten von Rentenansprüchen ein, darunter die gesetzliche Rente, Beamtenversorgung und betriebliche Altersvorsorge.

Arten von Rentenansprüchen im Versorgungsausgleich

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden verschiedene Rentenansprüche berücksichtigt. Diese Ansprüche spielen eine wichtige Rolle bei der Altersvorsorge nach Trennung. Lassen Sie uns die wichtigsten Arten genauer betrachten.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet oft den Grundstein der Altersvorsorge. Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dies gilt auch für die verbesserte Mütterrente, die seit 2014 besteht.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebsrente ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Hierzu zählen verschiedene Formen wie die Direktzusage des Arbeitgebers. Im Versorgungsausgleich werden diese Ansprüche ebenfalls berücksichtigt und geteilt.

Private Rentenversicherungen

Auch private Vorsorgemaßnahmen fließen in den Versorgungsausgleich ein. Dazu gehören Riester- und Rürup-Renten sowie andere private Rentenversicherungen. Ausgenommen sind jedoch Risikolebensversicherungen.

Rentenanspruch Berücksichtigung im Versorgungsausgleich Besonderheiten
Gesetzliche Rentenversicherung Ja Inklusive Mütterrente
Betriebsrente Ja Verschiedene Formen wie Direktzusage
Private Rentenversicherungen Ja Riester, Rürup, andere private Renten
Beamtenversorgung Ja Spezielle Regelungen
Risikolebensversicherung Nein Ausgenommen vom Versorgungsausgleich

Rente nach der Scheidung: Berechnung und Aufteilung

Die Rentenberechnung nach der Scheidung basiert auf den während der Ehe erworbenen Entgeltpunkten. Diese werden bei der Scheidung fair zwischen den Partnern aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich sichert beiden Eheleuten trotz unterschiedlicher Altersvorsorge gleiche Anteile zu.

Der Zeitraum für den Versorgungsausgleich umfasst die gemeinsame Ehezeit vom Monat der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Die Berechnung erfolgt durch Teilung der erworbenen Entgeltpunkte zu gleichen Teilen zwischen den Eheleuten.

  • Partner A startet mit 20 Entgeltpunkten und erhöht auf 40
  • Partner B beginnt mit 25 und steigert auf 50 Punkte
  • Nach der Scheidung hat A 42,5 und B 47,5 Punkte

Der aktuelle Rentenwert pro Entgeltpunkt beträgt 32,90 Euro (West) und 31,15 Euro (Ost). Die Übertragung der Rentenpunkte erfolgt bereits während des Scheidungsprozesses und wird intern in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen.

Bei Ehen unter drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich, kann aber auf Antrag durchgeführt werden. Geschiedene Partner haben zudem Anspruch auf betriebliche und private Anwartschaften wie Beamtenversorgung oder Riester-Rente.

Interne Teilung vs. externe Teilung

Bei der Scheidung spielt der Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle. Zwei Methoden stehen dabei im Fokus: die interne und die externe Teilung. Diese Verfahren regeln, wie Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden.

Vorteile und Nachteile der internen Teilung

Die interne Teilung ist laut Versorgungsausgleichsgesetz der Regelfall. Hierbei wird das Rentenkonto beim Versorgungsträger aufgeteilt. Der berechtigte Ehepartner erhält ein eigenes Konto mit den übertragenen Ansprüchen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn beide Partner bereits Rentenversicherungen haben.

Besonderheiten bei der externen Teilung

Bei der externen Teilung erfolgt die Anspruchsübertragung auf einen anderen Versorgungsträger. Dies kommt zum Einsatz, wenn die Ehepartner unterschiedliche Versorgungsträger haben. Der Ausgleichsbetrag wird in eine vom berechtigten Partner gewählte Zielversorgung eingezahlt.

Aspekt Interne Teilung Externe Teilung
Gesetzliche Grundlage §§ 10-13 VersAusglG §§ 14-17 VersAusglG
Anwendung Regelfall In bestimmten Fällen
Rentenunterschiede Maximal 10% Differenz Aufschlag bei über 10% Differenz
Teilungskosten Möglich Nicht erlaubt

Bei der Wahl zwischen interner und externer Teilung sollten Ehepaare die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Die Entscheidung kann langfristige Auswirkungen auf die Rentenansprüche haben. Eine fachkundige Beratung kann helfen, die beste Option für die individuelle Situation zu finden.

Ausnahmen und Sonderfälle im Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich bei Scheidungen folgt nicht immer starren Regeln. Es gibt besondere Situationen, in denen abweichende Regelungen greifen. Eine Kurze Ehe von unter drei Jahren führt oft zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Auch bei Geringfügigkeit der Ansprüche kann das Gericht von einer Teilung absehen.

Ehegattenvereinbarungen ermöglichen es Paaren, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten. Sie können ihn ganz oder teilweise ausschließen. Wichtig ist, dass solche Abmachungen fair sind und keinen Partner benachteiligen. Das Familiengericht prüft die Wirksamkeit dieser Vereinbarungen.

In manchen Fällen ist ein Verzicht auf den Ausgleich möglich. Dies gilt etwa bei gleichwertigen Anrechten beider Partner. Auch bei größeren Einkommensunterschieden während der Ehe kann die Aufteilung anders ausfallen. Der ausgleichspflichtige Ex-Partner muss dann eventuell mehr von seiner Rente abgeben.

Betroffene sollten wissen: Nach dem Tod des Ex-Partners besteht die Chance, die volle Rente zurückzuerhalten. Dafür ist ein Antrag nötig. Schnelles Handeln zahlt sich aus, da keine rückwirkende Zahlung erfolgt. Auch bei längerem Rentenbezug des Ex-Partners ist eine Neuberechnung möglich.

Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Rentenhöhe

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung hat erhebliche Folgen für die Rentenhöhe beider Ex-Partner. Die Auswirkungen können von hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro pro Monat reichen.

Erhöhung der Rentenansprüche

Für den Partner mit geringeren Anwartschaften führt der Versorgungsausgleich zu einer Erhöhung der Rentenansprüche. Dies ist besonders relevant für Ehepartner, die aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeitarbeit weniger Rentenpunkte erworben haben.

Minderung der Rentenansprüche

Für den Partner mit höheren Anwartschaften kommt es zu einer Rentenkürzung. Die Entgeltpunkte werden halbiert und übertragen. Dies kann zu einer spürbaren Minderung der späteren Rente führen.

Möglichkeiten zum Ausgleich von Rentenminderungen

Um Rentenkürzungen auszugleichen, gibt es verschiedene Optionen. Eine Möglichkeit sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese können bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Eine weitere Option ist eine Ausgleichszahlung an den Ex-Partner, um den Versorgungsausgleich zu vermeiden.

  • Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
  • Ausgleichszahlung an den Ex-Partner
  • Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge

Es ist ratsam, die individuellen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs mit einem Rentenberater zu besprechen. So können geeignete Strategien entwickelt werden, um mögliche Rentenkürzungen abzufedern und die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten.

Versorgungsausgleich bei Beamten: Das Quasi-Splitting

Die Beamtenversorgung unterliegt im Scheidungsfall besonderen Regelungen. Seit 2009 gilt das Prinzip der hälftigen Teilung aller in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte. Für Beamte kommt dabei das sogenannte Quasi-Splitting zum Einsatz.

Beim Quasi-Splitting wird für den ausgleichsberechtigten Ex-Partner eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung eingerichtet. Die Höhe entspricht der Hälfte des Wertunterschieds der Versorgungsansprüche. Im Gegenzug werden die Versorgungsbezüge des Beamten gekürzt.

Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich folgt dem Halbteilungsgrundsatz. Bei Bundesbeamten entsteht ein Anspruch des früheren Ehegatten nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz. Für Landes- und Kommunalbeamte erfolgt die interne Teilung durch das Quasi-Splitting in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ein Beispiel verdeutlicht die Komplexität: Bei einer Scheidung wurden monatliche Versorgungsanwartschaften von 2.571,51 DM (Antragstellerin) und 2.891,69 DM (Antragsgegner) beim Landesbesoldungsamt erworben. Der Ausgleich erfolgte in Höhe von 240,63 DM durch Quasi-Splitting zu Lasten der Beamtenversorgung des Antragsgegners.

Versorgungsart Antragstellerin Antragsgegner
Landesbesoldungsamt 2.571,51 DM 2.891,69 DM
DRV Bund 161,08 DM
Quasi-Splitting +240,63 DM -240,63 DM

Das Verfahren des Versorgungsausgleichs ist komplex und erfordert eine genaue Ermittlung und Verteilung der Ansprüche. Betroffene sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Beamtenversorgung informieren.

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich spielt eine wichtige Rolle bei der Regelung von Rentenansprüchen nach einer Scheidung. Er kommt zum Einsatz, wenn bestimmte Anrechte zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind.

Anwendungsfälle

Dieser Ausgleich betrifft insbesondere noch nicht unverfallbare Betriebsrenten, auf abschmelzende Leistungen gerichtete Anrechte und ausländische Rentenansprüche. Er erfolgt direkt zwischen den Ex-Partnern und nicht über den Versorgungsträger.

Die Zahlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente beginnt erst, wenn beide Partner Rentenleistungen beziehen. Der ausgleichsberechtigte Partner muss dafür die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben.

Steuerliche Aspekte

Bei der Steuerpflicht gilt: Zahlungen aus dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind für den Empfänger steuerpflichtig. Der zahlende Ex-Partner kann diese Beträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Ein nachträglicher Versorgungsausgleich kann beantragt werden, wenn bei der Scheidung kein Ausgleich erfolgte. Dies betrifft oft Fälle mit ausländischen Rentenansprüchen. Das Familiengericht entscheidet dann über den Ausgleich.

Zur Sicherung kann sich der Ausgleichsberechtigte die Rentenzahlungen gegen den Versorgungsträger abtreten lassen. Bei Tod des ausgleichspflichtigen Partners erlischt die Zahlungspflicht, jedoch kann eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen sein.

Möglichkeiten zur Vereinbarung eines Versorgungsausgleichs

Bei einer Scheidung müssen Ehepartner nicht zwangsläufig den gesetzlichen Versorgungsausgleich durchführen. Es gibt verschiedene Optionen, um eigene Vereinbarungen zu treffen. Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten oder sogar ganz auszuschließen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine weitere Alternative. Hier können Paare detailliert festlegen, wie sie mit ihren Rentenansprüchen umgehen möchten. Diese Vereinbarung kann während des Scheidungsverfahrens getroffen werden.

Eine dritte Option ist die Ausgleichszahlung. Dabei verzichtet ein Partner auf den Versorgungsausgleich und erhält stattdessen eine einmalige Zahlung. Seit 2015 ist diese Zahlung für den Leistenden steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.

Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen nur gültig sind, wenn sie notariell beurkundet oder im Scheidungsverfahren gerichtlich protokolliert werden. Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung eine gründliche rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Ehevertrag: Gestaltung oder Ausschluss des Versorgungsausgleichs
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Detaillierte Regelung der Rentenansprüche
  • Ausgleichszahlung: Alternative zum Versorgungsausgleich

Beachten Sie, dass diese Vereinbarungen langfristige Auswirkungen haben können. Eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung aller finanziellen Aspekte ist daher unerlässlich.

Versorgungsausgleich bei Scheidungen im Ausland

Bei einer internationalen Scheidung stellt sich oft die Frage nach dem Versorgungsausgleich. In Deutschland können Ehepaare auch nach einer Scheidung im Ausland einen nachträglichen Versorgungsausgleich beantragen. Dies ist besonders relevant, wenn während der Ehe in deutsche Rentenkonten eingezahlt wurde.

Voraussetzungen für einen nachträglichen Versorgungsausgleich

Um einen Versorgungsausgleich in Deutschland nach einer Scheidung im Ausland durchzuführen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens ein Ehepartner muss während der Ehe in Deutschland gearbeitet haben
  • Einzahlungen in deutsche Versorgungswerke müssen vorliegen
  • Das ausländische Scheidungsurteil muss in Deutschland anerkannt werden

Für die Anerkennung ausländischer Urteile sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
  • Nachweis der Zustellung des Scheidungsantrags

Zuständige Gerichte und Behörden

Für den nachträglichen Versorgungsausgleich sind spezielle Familiengerichte zuständig. Diese prüfen die Anträge und führen das Verfahren durch. Beide Ehepartner erhalten Formulare vom Amtsgericht, die sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ausländische Rentenanwartschaften nicht direkt vom deutschen Gericht ausgeglichen werden können. Allerdings werden diese bei der Berechnung berücksichtigt, um ungerechte Ergebnisse zu vermeiden. In manchen Fällen kann ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich angeordnet werden, bei dem die ausländische Rentenanwartschaft im Rentenfall zwischen den Ex-Ehepartnern ausgeglichen wird.

Aspekt Deutschland Ausland
Rentenanwartschaften Direkt ausgleichbar Nicht direkt ausgleichbar
Berücksichtigung im Verfahren Vollständig Zur Vermeidung von Unbilligkeit
Auswirkung auf deutsche Rente Direkt Indirekt (bei Erfüllung bestimmter Kriterien)

Rechtliche Änderungen und aktuelle Entwicklungen

Die Rentenreform ist ein ständiger Prozess, der auch den Versorgungsausgleich betrifft. Gesetzesänderungen und Verfassungsgerichtsurteile prägen die rechtliche Landschaft. Ein bedeutendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der externen Teilung bei Betriebsrenten.

Dieses Urteil fordert einen besseren Schutz vor Benachteiligungen. Familiengerichte müssen nun sicherstellen, dass Verluste von mehr als zehn Prozent bei der Übertragung von Rentenansprüchen vermieden werden. Dies stärkt die Position des wirtschaftlich schwächeren Partners.

Die Rechtsprechung entwickelt sich stetig weiter, um Gerechtigkeitslücken zu schließen. Aktuelle Gesetzesänderungen zielen darauf ab, den Versorgungsausgleich fairer und transparenter zu gestalten. Eine wichtige Neuerung betrifft die Informationspflicht der Versorgungsträger.

Aspekt Vor der Reform Nach der Reform
Externe Teilung Mögliche hohe Verluste Maximal 10% Verlust
Informationspflicht Begrenzt Umfassend
Gerechtigkeitslücken Häufiger Seltener

Diese Entwicklungen zeigen, dass der Gesetzgeber bestrebt ist, den Versorgungsausgleich an die sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen. Betroffene sollten sich über diese Änderungen informieren, um ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen.

Fazit

Der Versorgungsausgleich spielt eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Altersarmut nach einer Scheidung. Er sichert die finanzielle Unabhängigkeit beider Ex-Partner im Ruhestand. Die Regelungen sind komplex und können weitreichende Folgen haben.

Im Jahr 2024 liegt das Durchschnittsalter bei Scheidungen für Männer bei 46 Jahren und für Frauen bei 44 Jahren. Die durchschnittliche Ehedauer beträgt 15 Jahre. Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche oft halbiert, was zu finanziellen Herausforderungen führen kann.

Es gibt Ausnahmen vom Versorgungsausgleich, etwa bei kurzen Ehen oder geringen Rentenansprüchen. In manchen Fällen kann er als grob unbillig eingestuft und reduziert oder ausgesetzt werden. Eine fachkundige Beratung ist empfehlenswert, um die individuellen Scheidungsfolgen abzuschätzen und faire Lösungen zu finden.

FAQ

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche bei einer Scheidung. Ziel ist es, beiden Ehepartnern eine faire Altersvorsorge zu ermöglichen.

Welche Arten von Rentenansprüchen werden im Versorgungsausgleich berücksichtigt?

Im Versorgungsausgleich werden verschiedene Rentenansprüche berücksichtigt: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungen, Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten sowie private Rentenversicherungen. Ausgenommen sind Risikolebensversicherungen und noch nicht unverfallbare Anwartschaften nach dem Betriebsrentenrecht.

Wie wird die Rente nach der Scheidung berechnet und aufgeteilt?

Die Berechnung der Rente basiert auf Entgeltpunkten. Bei der Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Ansprüche zusammengerechnet und hälftig geteilt. Die Teilung erfolgt bereits bei der Scheidung, nicht erst beim Renteneintritt.

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?

Bei der internen Teilung erhält jeder Ehepartner ein eigenes Rentenkonto beim Versorgungsträger des anderen. Die externe Teilung kommt bei unterschiedlichen Versorgungsträgern zum Einsatz. Hierbei können Rentenanrechte auf einen Versorgungsträger der Wahl übertragen werden.

Gibt es Ausnahmen vom Versorgungsausgleich?

Ausnahmen vom Versorgungsausgleich gibt es bei kurzen Ehen (unter drei Jahren), geringwertigen oder gleichwertigen Anrechten sowie bei Ehegattenvereinbarungen. In diesen Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder modifiziert werden.

Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf die Rentenhöhe aus?

Der Versorgungsausgleich kann zu einer Erhöhung oder Minderung der Rentenansprüche führen. Rentenminderungen können durch freiwillige Beitragszahlungen ausgeglichen werden, solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich bei Beamten?

Für Beamte gilt das sogenannte Quasi-Splitting. Dabei wird eine Anwartschaft auf Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung für den ausgleichsberechtigten Ex-Partner eingerichtet. Die Höhe entspricht der Hälfte des Wertunterschieds. Im Gegenzug werden die Versorgungsbezüge des Beamten gekürzt.

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